Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Vollnarkose beim Entfernen der Weisheitszähne?
Zwei Möglichkeiten gibt es die Weisheitszähne loszuwerden. In der Regel erfolgt die Entfernung der Weisheitszähne schrittweise in mehreren Sitzungen. Je Sitzung wird dann ein Weisheitszahn mit örtlicher Betäubung entfernt. Die Kosten für die Betäubung übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Die zweite Möglichkeit ist, dass alle vier Weisheitszähne in einer Behandlung entfernt werden. Dies ist nur unter Vollnarkose sinnvoll und erforderlich. Solch eine „Wunschnarkose“ wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
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