Wann zahlt die Krankenkasse eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Je nach zahnärztlicher Behandlung erhalten Sie bei Eingriffen von ihrem Zahnarzt Schmerz ausschaltende Mittel. Meistens reicht eine örtliche Betäubung aus. Diese wird von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Doch manche Eingriffe werden unter Vollnarkose durchgeführt. Diese ist aufwendiger und kostenintensiver, dazu ist diese für den Körper eine größere Belastung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose nur in bestimmten Fällen.

Für die Kostenerstattung einer Vollnarkose bei zahnmedizinischen Behandlungen muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dies ist gegeben, wenn eine einfache Form der Schmerzausschaltung nicht umsetzbar ist. Eine medizinische Notwendigkeit ist bei folgenden Personen gegeben:

  • Patienten, bei den größere chirurgische Eingriffe gemacht werden, die nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.
  • Patienten, die Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen organischer Erkrankung oder einer Allergie nicht vertragen.
  • Kinder unter 12 Jahren, die unter einer örtlichen Betäubung nicht behandelt werden können, weil Sie nicht mit dem Zahnarzt kooperieren.
  • Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen und durch ihre Behinderung nicht mit dem Zahnarzt kooperieren können.
  • Patienten mit starken Angstreaktionen, diese müssen eine gewisse Schwere erlangen und ärztlich anerkannt sein.
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