Zahnarztkosten – Gefahren des finanziellen Ruins?
Mittlerweile übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr alle Kosten, die bei einem Zahnarztbesuch entstehen. Werden nur sogenannte Regelversorgungen durchgeführt, haben die Versicherte noch recht gute Chancen, dass diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Jedoch gibt es Behandlungen und Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen entweder nicht bezahlt werden oder nur mit festgelegten Pauschalen bezuschusst. Dann entstehen für Patienten Kosten, die auch mal schnell sehr hoch werden können.
In unseren Beiträgen finden Sie genauere Informationen, was gesetzliche Krankenkassen in den Bereichen Zahnbehandlung, Prophylaxemaßnahmen oder Kieferorthopädie zahlen.
Wie kann ich mich vor teuren Zahnarztrechnungen schützen?
Ganz wichtig, vor Behandlungen sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt absprechen, welche Kosten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und welche Sie selbst tragen, müssen. Sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, muss dies unbedingt vor der Behandlung dem Zahnarzt mitgeteilt werden. Zahnärzte wissen meist sehr gut über die Abrechnungsmöglichkeiten bescheid, um die Kosten für den Patienten so gering wie möglich zu halten. Auch können Zahnärzte alternative Behandlungsmöglichkeiten anbieten, die evtl. von Ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen wird.
Besitzen Sie keine Zahnzusatzversicherung, kann der Zahnarzt Ihnen in der Regel mehrere Behandlungsmethoden ermöglichen. Die einen können kostengünstiger sein und andere medizinisch sinnvoller. Hier sollte offen mit dem Zahnarzt kommuniziert werden, um die ideale Lösung für Sie und ihrer Zahngesundheit zu finden. Der Biss in den sauren Apfel ist jedoch in vielen Fällen nicht umgehbar, denn meist entstehen Kosten, die am Patienten hängen bleiben.
Moderne und neue Behandlungsmethoden
Noch werden viele neue Behandlungsmethoden und Techniken von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und auch nicht bezuschusst. Zusatzversicherungen sind hier der gesetzlichen Kassen meist einen Schritt voraus, denn einige erstatten bereits Behandlungen, die mit den neuen und modernen Methoden und Techniken durchgeführt werden. Jedoch sollte vor einer dieser neuen oder modernen Behandlung Rücksprache mit der Zusatzversicherung gehalten werden, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Sehr häufig verlangen Zahnzusatzversicherungen bei umfangreicheren und teuren Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen einen sogenannten Heil- und Kostenplan vom behandelnden Zahnarzt. Anhand diesem berechnen die Zusatzversicherungen die Kosten, die erstattet werden.
Kostenfalle – bereits angeratene oder geplante Behandlungsmaßnahmen
Sehr häufig werden Zusatzversicherte mit hohen Kosten konfrontiert, wenn es sich um Behandlungen und Maßnahmen handelt, die bereits vor dem Versicherungsabschluss angeratene oder geplante waren. Denn diese sind grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten. Auch wenn diese bei der Antragsstellung einer Zahnzusatzversicherung nicht vom Versicherten angegeben werden, können Zusatzversicherungen diese Informationen problemlos bekommen. Sie können einen Einblick in die Patientenakte beantragen oder der Zahnarzt hat für diese Beratungsgespräche bereits Kosten bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Somit können verschwiegene Behandlungsmaßnahmen, die bereits begonnen oder geplant wurden, zu einer großen Kostenfalle für Versicherte werden.
Zusatzversicherungen prüfen nicht bei Versicherungsabschluss die Daten zu angeratenen, geplanten oder begonnenen Behandlungen, sondern in dem Moment, wenn eine Kostenerstattung angefordert wird. Somit ist es wichtig, die Sachlage vor einer teuren Behandlung mit der Zahnzusatzversicherung zu klären.