Wie muss man vorgehen, damit die Kosten erstattet werden?
Damit einer Erstattung Ihrer Zahnarztrechnung schnell und reibungslos erfolgen kann, sollte man ein paar Dinge beachten.
Fallen höhere Kosten an (ab ca. 500 Euro), sollte vor Beginn der Behandlung der Versicherungsgesellschaft ein sogenannter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Die Gesellschaft der Zahnzusatzversicherung bestätigt Ihnen dann die Kostenübernahme und teilt Ihnen auch mit wie hoch diese sein wird.
Die Versicherungsgesellschaften benötigen eine Kopie des Heil- und Kostenplans mit dem Vermerk der gesetzlichen Krankenkasse. Reichen Sie also den Heil- und Kostenplan immer zuerst bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse ein und senden Sie anschließend eine Kopie zur Versicherungsgesellschaft der Zahnzusatzversicherung.
Rechnungen müssen immer im Original eingereicht werden. Wenn Sie eine Kopie einreichen oder die Rechnung der Versicherungsgesellschaft zukommen lassen, kann die Erstattung abgelehnt werden. Senden Sie die Originalrechnung also am besten immer per Post ein.