Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder enthalten?

Bei Kindern sollte der Fokus auf die Bereiche Prophylaxe, also die Vorsorge sowie die Kieferorthopädie gelegt sein. Für Kinder übernimmt die gesetzliche Krankenkasse noch viele Leistungen und ein Zahnersatz ist in jungen Jahren meist noch nicht notwendig.

Im Bereich Prophylaxe erstattet die gesetzliche Kasse nur die einfache Vorsorge. Aber im Bereich der Kariesvorsorge sind meist andere Untersuchungen und Behandlungen notwendig und sinnvoll. Eine für Kinder geeignete Zahnzusatzversicherung leistet auch für die erweiterte Kariesprophylaxe. Zum Beispiel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne. Natürlich ist auch eine Behandlung der vorderen Zähne sinnvoll. Die Kosten hierfür müssen die Eltern selbst bezahlen. Es gibt Tarife, die die Kosten für genau diese Versiegelung übernehmen. Ebenso ist es sinnvoll, wenn die Versicherung die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung erstattet. Diese ist bei manchen Kindern aufgrund eines erhöhten Kariesrisikos notwendig. Wie bei den Erwachsenen muss diese Behandlung selbst bezahlt werden.

Die höchsten Kosten entstehen wohl im Bereich der Kieferorthopädie. Hier leistet die gesetzliche Krankenversicherung bei Kieferorthopädie je nach Grad der Fehlstellung der Zähne. Die Fehlstellung wird von Kieferorthopäden in die sogenannten KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) eingeteilt. Es gibt 5 Stufen, wobei KIG 1 die leichteste und KIG 5 die schwerste Stufe ist. Wird die Fehlstellung der Zähne in die Stufen KIG 1 oder KIG 2 eingestuft, übernimmt die gesetzliche Kasse keine Behandlungskosten. Die Eltern müssen die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Bei den Stufen KIG 3 – 5 übernehmen die Gesetzlichen einen Teil der Behandlungskosten, allerdings müssen die anfallenden Mehrkosten (z. B. für höherwertige Materialien) selbst bezahlt werden.

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung aufkommen. Manche übernehmen bereits ab der Einstufung in die KIG 1 einen Teil der Kosten, andere erst ab einer Einstufung in die KIG 2. Manche übernehmen sogar noch einen Teil der Mehrkosten bei einer Einstufung in die KIG 3-5. Informieren Sie sich vor dem Abschließen einer Zahnzusatzversicherung genau über ihre Leistungen. Hier helfen die Zahnzusatzversicherung Tests sehr gut weiter. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie eine Versicherung abschließen, bevor eine Fehlstellung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden festgestellt und diagnostiziert wurde. Denn ist die Fehlstellung vor Versicherungsbeginn bekannt, wird die Zahnzusatzversicherung für diese Behandlungskosten nicht aufkommen.

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