Was ist die KIG?
Die Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen wird vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden beurteilt und in die KIG 1-5 eingestuft. KIG ist die Abkürzung für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Diese geben den Handlungsbedarf an.
Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Zusatzversicherung bei allen KI-Gruppen anfallende Kosten erstattet. Ebenso übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur die Behandlungskosten ab der KIG 3.
KIG 1:
Steht für eine leichte Fehlstellung. Es besteht aus medizinischer Sicht kein Handlungsbedarf. Eine Korrektur erfolgt aus rein ästhetischen Gründen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt.
KIG 2:
Hier besteht eine geringe Zahnfehlstellung, bei der eine Behandlung aus medizinischer Sicht erfolgen sollte. Diese Behandlungskosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
KIG 3:
Bei dieser Stufe besteht eine ausgeprägte Fehlstellung. Aus medizinischer Sicht sollte diese korrigiert und behoben werden. Ab dieser Indikationsgruppe werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
KIG 4:
Bei dieser Indikationsgruppe spricht man von einer stark ausgeprägten Zahnfehlstellung. Sie sollte aus medizinischer Sicht auf jeden Fall behandelt werden. Auch hier werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
KIG 5:
Hier spricht der Kieferorthopäde von einer extrem stark ausgeprägten Zahnfehlstellung. Diese Fehlstellung muss aus medizinischer Sicht dringend behandelt werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten.
GKV zahlt nur einen Teil:
Eltern sollten beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwar die Behandlungskosten übernehmen, sobald jedoch Mehrkosten (z. B. für eine höherwertige Versorgung) anfallen, müssen diese von den Eltern bezahlt werden.