Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung.
Für angeratene, anstehende Behandlungen gibt es keinen ausreichenden Schutz.
Im Fall der Fälle hoffen viele Patienten auf eine gute Zahnzusatzversicherung, die die Kosten für die anstehende Behandlung trägt. Leider ist dies nicht mehr möglich. Für bereits geplante oder angeratene Behandlungen kommt keine Versicherungsgesellschaft auf, zum Schutz der Solidargemeinschaft.
Selbst wenn eine anstehende Behandlung nicht eindeutig in der Akte nachzuvollziehen ist, besteht die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft später darauf kommt und die bevorstehende Behandlung nicht erstattet. Hier empfiehlt es sich für den Patienten, die Behandlung selbst zu tragen und nach der abgeschlossenen Maßnahme einen Versicherungsschutz zu beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Bereits erkrankte Patienten erhalten keine Kostenübernahme der Behandlungen, wenn diese vor dem Versicherungsbeginn bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Versicherer dürfen Patientenakten einsehen und erhalten so Informationen über die bisherigen Patientendaten und den zeitlichen Ablauf aller Behandlungen und angeratenen Maßnahmen oder beobachteten Behandlungen.