Häufige Fragen von Zahnärzten.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, befragten wir im Vorfeld einige Zahnärzte, um die häufigsten Fragen zu erfassen.
Sie haben noch eine Frage? Kontaktieren Sie uns.
Was ist zu tun, wenn eine Versicherung die Patientenakte anfordert?
Bei Aufforderung auf Herausgabe der Patientenakte empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Eine freiwillige Herausgabe ist natürlich die unkomplizierteste Vorgehensweise, die die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt und der Patient dadurch schneller seine ihm zustehenden Leistungen erhält.
Allerdings ist darauf zu achten, dass nichts Missverständliches in dieser Akte vermerkt ist. Sollte dies aber doch der Fall sein, empfehlen wir, aufgrund des allgemeinen Auskunftsrechts, dem Versicherer die Patientenakte in Kopie zu überlassen. Bei dieser Vorgehensweise sollte jedoch veranlasst werden, dass Sie als behandelnder Zahnarzt beispielsweise eine fundierte schriftliche Aussage abgeben. Darin sollte, sofern dies stimmt, klargestellt werden, dass die Zähne zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem einwandfreien Zustand sind und auch keine Behandlungen angeraten oder geplant waren.
Wichtig:
Der Versicherer kann natürlich auch damit argumentieren, dass der Versicherte in einer Mitwirkungspflicht steht und die Versicherung bis zur Einreichung der Patientenakte die Leistung bzw. Erstattung verweigert.
Warum wollen Versicherungen überhaupt die Patientenkartei?
Jede Versicherung hat das Recht, die Patientenkartei eines Kunden anzufordern, um den Leistungsanspruch des Versicherten zu überprüfen. Dadurch wird geprüft, ob der Zustand der Zähne des Patienten zum Zeitpunkt der Antragstellung in angegebenem Zustand war. Das Recht auf Einholung von Informationen ist durch die Versicherung legitim, die Anforderung der kompletten Patientenakte ist zwar unüblich, kommt jedoch vor. Häufig fordern lediglich Versicherer die Patientenakte an, die nach Versicherungsabschluss mit unbegrenzter Leistung erstattet wird. Allerdings wird nur ungefähr jede 5. Patientenakte angefordert.
Generell kann man sagen, dass es zwei Kriterien für die Anforderung der Akte gibt:
- wenn Summen über 1.000 € für die Behandlung notwendig
werden - sobald der Versicherungsfall schon im 1. oder 2. Versicherungsjahr, oder direkt nach Ablauf der Wartezeit eintritt
Wieso sind viele Versicherer bei den Gesundheitsfragen der Antragstellung so streng und überprüfen im Leistungsfall so genau?
Gesundheitsprüfungen sind sehr zeit- und kostenintensiv für die Versicherungen. Jedoch wird mit den Gesundheitsfragen und der Gesundheitsprüfung die Solidargemeinschaft geschützt. Somit werden auch Ihre Patienten geschützt und profitieren von günstigen Versicherungsbeiträgen.
Welche Versicherung erstattet Kosten, wenn vor Vertragsabschluss bereits ein Zahn erkrankt ist?
Kein Versicherer leistet für Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren. Ein Versicherungsfall tritt bereits mit der ersten Untersuchung ein, unabhängig davon, ob die Behandlung auf die Beschwerden abzielt oder lediglich ein Schaden festgestellt wird. Ein Versicherungsfall tritt also schon dann ein, wenn eine Erkrankung festgestellt wird, auch wenn der Zahn bisher nicht behandelt werden muss.
Sind Zahnersatz-Sofort-Tarife sinnvoll?
Zahnersatz-Sofort-Tarife sind Ausnahmen, die für Maßnahmen leisten, die vor Abschluss der Zusatzversicherung bereits bestanden, angeraten oder geplant waren. Zahnersatzmaßnahmen können bei diesen Tarifen nachträglich versichert werden, ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen.
Allerdings empfehlen wir diese Tarife nicht, da diese zum einen wesentlich teurer sind und zum anderen lediglich den doppelten Kassenzuschuss leisten, welche dann durch eine Leistungsstaffel zusätzlich beschränkt sind. Das heißt, in vielen Fällen kann der Patient nur mit 250 - 400 € rechnen. Der Versicherungsschutz besteht für zwei Jahre, ohne dass er gekündigt oder aufgestockt werden kann. In dieser Zeit kann der Patient keine weitere Zahnzusatzversicherung abschließen und zahlt somit über zwei Jahre hohe Beiträge, welche nicht der Leistung entsprechen.
Wir empfehlen allen Patienten, bereits vor einem Leistungsfall eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dadurch sind die Beiträge geringer und die Wartezeit kann besser überbrückt werden.
Was tun, wenn die Leistung der Versicherung veraltet oder zu
gering ist?
Ein Zahnzusatzversicherungswechsel kann sich bei älteren oder bei Tarifen mit geringen Leistungen lohnen, da sich der Versicherungsmarkt ständig verändert. Sollten die Zähne von anhaltend guter Gesundheit sein, kann der Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit problemlos erfolgen.
Für einen Versicherungswechsel empfehlen wir, den Vergleichsrechner zu nutzen. Da aufgrund der Gesundheitsfragen der am besten passende Tarif ermittelt wird. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass in diesem Moment keine offenen oder angeratenen Behandlungen bestehen.
Wichtig:
Man sollte niemals den Versicherungsschutz kündigen, solange die neue Versicherungspolice bisher nicht vorliegt.