Die Altersrückstellung in der Zahnzusatzversicherung - was ist das und wie funktioniert sie?

Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zahnversorgung. Versichert werden können Leistungen in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe, die je nach Krankenkasse durch weitere Leistungen ergänzt werden. Für Versicherte interessant ist die Organisationsform von Zahnzusatzversicherungen, also die Art und Weise, wie die Ausgaben finanziert werden. Bezüglich der Finanzierung wird zwischen Versicherungen mit und ohne Altersrückstellung differenziert. Wie Altersrückstellungen funktionieren und welche Vorteile und Nachteile sie bieten - informieren Sie sich hier.

Die Altersrückstellung als finanzielles Polster in der Zahnzusatzversicherung 

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung wird ein Teil der von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge dazu verwendet, um ein finanzielles Polster, also Rücklagen zu bilden. Hintergrund ist, dass die Versicherer davon ausgehen, dass mit zunehmendem Alter die Kosten für die Versicherten steigen, da der Behandlungsaufwand im Alter zunimmt. Dieser höhere Behandlungsaufwand wird durch die von allen Versicherten aufgebauten Rücklagen automatisch ausgeglichen. Im besten Fall zahlen Versicherte über die gesamte Vertragslaufzeit einen festen Beitragssatz. Dieser setzt sich aus einem Risikobeitrag für den Versicherungsfall und einem Zusatzbeitrag zusammen, der in einem gemeinsamen Topf von allen Versicherten angespart und verzinslich angelegt wird. Das bedeutet, dass Versicherte bereits in jungen Jahren Beiträge zahlen, die höher sind als die durchschnittlich in Anspruch genommenen Leistungen. Um diese zu erwartenden Mehrkosten zu finanzieren, passen Tarife ohne Altersrückstellungen die Beitragshöhe durch eine regelmäßige Beitragserhöhung an. Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung gibt es diese altersbedingte beziehungsweise dynamische Beitragsanpassung nicht.

Welche Zahnzusatzversicherungen bieten Altersrückstellungen an und welche nicht?

Grundsätzlich gibt es mehr Zahnzusatzversicherungen, die Tarife beziehungsweise Tarifbausteine ohne Altersrückstellungen anbieten. Nachfolgend haben wir 5 Tarife mit Altersrückstellungen und 5 Tarife beziehungsweise Tarifbausteine ohne Altersrückstellungen für Sie in einer Übersicht zusammengefasst:

Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen:

Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen:

Als Versicherungsnehmer erkennen Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen an den konstanten Beitragszahlungen, während eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung in ihren Versicherungsbedingungen eine dynamische Beitragsanpassung vorsieht. 

Die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung: Vorteile und Nachteile

Die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung zeichnet sich durch zahlreiche Vorteile aus. Sie hat aber auch Nachteile, die Sie als Versicherungsnehmer kennen sollten.

  • Der wesentliche Vorteil von Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen ist die größtmögliche Beitragsstabilität, von der insbesondere ältere Versicherungsnehmer profitieren.
  • Eine Zahnzusatzversicherung mit Rückstellungen eignet sich insbesondere für Versicherungsnehmer, die sich langfristig binden und absichern wollen. Vor allem ein Vertragsabschluss in jungen Jahren sichert über Jahre niedrigere Beitragszahlungen gegenüber Verträgen ohne Altersrückstellungen.
  • Doch wer weiß schon bei einem Abschluss in jungen Jahren, ob er den Vertrag über Jahre und Jahrzehnte behält? Das ist auch vor dem Hintergrund fragwürdig, da auf dem Versicherungsmarkt immer wieder neue Tarife angeboten werden, die möglicherweise bessere Leistungen zu einem günstigeren Preis anbieten. So ist es heutzutage mit Hilfe von Vergleichsportalen üblich, immer mal wieder nach besseren Konditionen Ausschau zu halten und dann auch die Zahnzusatzversicherung zu wechseln.
  • Ein gravierender Nachteil von Verträgen mit Altersrückstellungen ist, dass die zusätzlich angesparten Rückstellungen nicht individuell an den jeweiligen Versicherungsnehmer gebunden sind, sondern in einem gemeinsamen Topf zusammengeführt werden. Das bedeutet im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrags, dass die von Ihnen als Versicherungsnehmer bereits geleisteten Altersrückstellungen beim Versicherungsgeber verbleiben. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie nicht ausgezahlt werden und für Sie als Versicherungsnehmer verloren sind. Das ist vor allem dann bitter, wenn Sie aufgrund einer veränderten Erwerbssituation nicht mehr in der Lage sind, die Zahnzusatzversicherung fortzuführen.
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Was ist das Beste für mein Kind - eine Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellung?

Wenn sich Eltern für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen für ihr Kind entscheiden, sichern sie ihm für das weitere Leben einen sehr günstigen Zahntarif. Allerdings sollte ein Vertrag mit Rückstellungen nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Viel wichtiger sind die eigentlichen Leistungen, die ausschlaggebend für die Entscheidung sein sollten. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder zeichnen sich insbesondere durch umfassende kieferorthopädische Leistungen aus. Außerdem sollten sie für Zahnbehandlungen und für die professionelle Zahnreinigung aufkommen. Sollte eine Zahnfüllung notwendig sein, bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig eine Füllung mit Amalgam. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass in der Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind auch hochwertige Materialien für Zahnfüllungen versichert sind. Das gilt gleichermaßen für Mehrkosten bei Sonderwünschen, wenn es zum Beispiel um das Einsetzen einer unsichtbaren Zahnspange geht. Wichtig ist, dass Sie für Ihr Kind eine Zahnversicherung abschließen, bevor erste Maßnahmen erforderlich sind und bevor eine mögliche Fehlstellung der Zähne diagnostiziert wird. Denn selten sind laufende Behandlungen im Versicherungsschutz einer Zahnzusatzversicherung enthalten.

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