2018 - Amalgam nicht mehr für Kinder und Schwangeren erlaubt
Ungefähr 80 Prozent der Deutschen haben Amalgam im Mund. Das silberfarbene Material wird in der Zahnmedizin seit über 100 Jahren als Füllmaterial verwendet. Nun könnte diese Zahnfüllung bald ausgedient haben. Grund hierfür ist eine neue Vorschrift der Europäischen Union. Demnach soll Amalgam ab dem 1. Juli 2018 nur noch in Ausnahmefällen bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen zum Einsatz kommen. Vorerst ist ein grundsätzliches Verbot zwar vom Tisch. Allerdings soll bis 2020 geprüft werden, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten können.
Gesundheitsrisiko Amalgam - Verbot steht vor der Tür
Der Kompromiss zwischen der EU-Kommission, den Mitgliedsländern sowie dem Parlament beruht auf der sogenannten Minamata-Konvention, zu deren Umsetzung sich die Staatengemeinschaft verpflichtet hat. Im Kern geht es darum, den Einsatz von Quecksilber einzudämmen. Weil Amalgam besonders quecksilberhaltig ist, geriet diese Zahnfüllung zuletzt besonders ins Augenmerk.
Seit vielen Jahrzehnten dient das Material als gängige und billige Lösung, um Löcher in den Zähnen zu schließen. Amalgam steht hierbei für das einzige Füllmaterial, welches von den Krankenkassen vollständig bezahlt wird. Doch schon lange äußern diverse Experten gesundheitliche Bedenken. So steht Amalgam im Verdacht, Beschwerden wie Sehstörungen, Depressionen sowie Kopfschmerzen hervorzurufen. Das in Verruf geratene Material wird für den Menschen allgemein als giftig angesehen, auch wenn die abgegebene Menge an Quecksilber aus Amalgamfüllungen sehr niedrig ausfällt. Gerade beim Kauen fester Nahrung kann ein feiner Abrieb entstehen, wodurch Amalgam-Brösel und Quecksilberionen in Speichel, Schleimhäute und Blut gelangen.
Austretendes Quecksilber aus nicht intakten Füllungen kann ferner bei Schwangeren zu Entwicklungsstörungen des Kindes führen. Dies ist allerdings nicht der einzige Nachteil, den Füllungen aus Amalgam mit sich bringen. Weil sich nämlich der Stoff im Laufe der Zeit ausdehnt, kann es zu Rissen im Zahn bis hin zum Wegbrechen der Seitenwand kommen. Auch Allergien können ausgelöst oder verstärkt werden. Zudem wirken Amalgamfüllungen nicht besonders ästhetisch.
Wieso Kunststofffüllungen die bessere Versorgung darstellen
Eine sinnvolle und gesunde Alternative zum Amalgam sind Füllungen aus Kunststoff, auch als Komposite bekannt. Sie dienen der Versorgung kariöser Defekte im Seiten- sowie Frontzahnbereich und sind dank ihrer zahnfarbenen Optik kaum von der natürlichen Zahnsubstanz zu unterscheiden.
Die quecksilberfreie Füllung erfordert im Gegensatz zu Amalgam keine Unterschnitte, mit denen das Material gegen Abzugskräfte im Zahn verkeilt werden muss. Das Wegbohren gesunder Zahnsubstanzen entfällt. Ferner spielt es keine Rolle, welche Form der Zahndefekt aufweist. Kunststofffüllungen halten zudem größten Kaubelastungen stand und stabilisieren durch die Verklebung mit dem Bindemittel den Zahnhalteapparat. Auch allergische Reaktionen auf Komposite sind kaum bekannt. Außerdem ist die Kunststofffüllung im Anschluss an die Zahnbehandlung sofort belastbar.
Eine sehr gute Biokompatibilität und eine lange Lebensdauer zählen zu den weiteren Vorteilen von Kompositen. Allerdings bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen für diese alternative Füllung lediglich einen geringen Zuschuss. Dabei belaufen sich die Kosten für Kunststofffüllungen oft auf 75 bis 200 Euro pro Zahn. In Abhängigkeit der zu füllenden Zahnfläche werden von der Krankenkasse jedoch nur 25 bis 40 Euro in Aussicht gestellt.
Der Rest ist aus eigener Tasche zu bezahlen. Vor derartigen finanziellen Einbußen schützt eine Zahnzusatzversicherung, die je nach Ausgestaltung bis zu 100 Prozent des Eigenanteils abdeckt. Diese kann sich somit in vielen Fällen lohnen.
Hierzu folgendes Beispiel:
Gesamtkosten für zwei Kunststofffüllungen: 350 Euro
Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse: ./. 50 Euro
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: 300 Euro
100 Prozent Leistung durch die Zahnzusatzversicherung: ./. 300 Euro
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung: 0 Euro
Fazit zu Amalagamfüllungen
Amalgamfüllungen gelten angesichts ihres großen Anteils an Quecksilber als gesundheitsgefährdend. Nicht umsonst spielen die Organe der Europäischen Union mit dem Gedanken, Zahnfüllungen aus Amalgam für Kinder und Schwangere verbieten zu lassen.
Auf der sicheren Seite sind Patienten mit Kunststofffüllungen, die im Vergleich zum gängigeren Pendant viele Vorteile bieten. Diese rechtfertigen auch die Mehrkosten sowie den Eigenanteil des Patienten, der sich aus den geringen Zuschüssen durch die Krankenkasse ergibt. Schließen lässt sich diese Versorgungslücke allerdings über eine Zahnzusatzversicherung. Jetzt Zahnzusatzversicherung vergleichen und Geld sparen!