Zahnzusatzversicherung: Was sind Zahnerhalttarife und was leisten sie?
Beim Zahnerhalt steht, dem Namen entsprechend, die Erhaltung der Zähne im Vordergrund, weshalb er auch konservierende Therapie oder konservierende Zahnbehandlung genannt wird. Der Zahnerhalt ist der Bereich der Zahnheilkunde, der die Füllungstherapie von kariösen Defekten beinhaltet mit dem Ziel, die Zahnhartsubstanz so lange wie möglich zu erhalten. Eine Zahnzusatzversicherung, die zahnerhaltende Maßnahmen zum Inhalt hat, wird auch Zahnerhalttarif genannt. Was das genau ist - mehr dazu hier.
Zahnzusatzversicherung: Welche Leistungen in einem Zahnerhalttarif enthalten sind
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die dem Zahnerhalt dienlich sind. Dazu werden auch prophylaktische Maßnahmen gezählt, da sie darauf ausgerichtet sind, Schäden an den Zähnen durch Karies oder Parodontose zu vermeiden oder zu reduzieren. Die Zahnsubstanz ist durch Zahnfleischerkrankungen und Zahnbetterkrankungen ebenso gefährdet, sodass auch Parodontosebehandlungen über einen Zahnerhalttarif versichert werden können. Gleiches gilt für moderne Methoden der Endodontie, das ist die Wurzelkanalbehandlung, und die Wurzelbehandlung. Ebenfalls in einem Zahnerhalttarif versichert werden können als zahnerhaltende Maßnahmen Zahnfüllungen, Inlays, Onlays, Overlays und auch Kronen. In Kombination mit einer Zahnvorsorge, die über oder in Kombination mit einem Zahnerhalttarif abgesichert werden kann, werden Zahnerkrankungen deutlich reduziert.
Der Zahnerhalt in der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit 2005 ist der Begriff der Regelversorgung neu definiert worden. Hand in Hand mit der Neudefinition ging auch eine erhebliche Reduzierung der zahnärztlichen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Heute werden nur noch 50 Prozent der Regelleistung von der GKV finanziert, wobei unter Regelleistung die Leistung der Krankenkasse und nicht etwa die Summe der Zahnarztkosten gemeint sind. Die Regelleistung ist zweckorientiert. Das heißt, sie muss wirtschaftlich und ausreichend sein, wobei auf ästhetische Aspekte keine Rücksicht genommen wird.
Das bedeutet, dass die Krankenkasse keine Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung vorsieht, für die der Versicherungsnehmer ohne eine Zahnzusatzversicherung allein aufkommen muss. Komplizierter wird es bei der Parodontosebehandlung. Hier zahlt die GKV nur, wenn die Taschentiefe tiefer als 3,5 Millimeter ist, wobei unter Taschentiefe die Tiefe des Spalts zwischen dem Zahn und dem Zahnfleisch verstanden wird. Auch Mehrkosten für höherwertige Behandlungen, zum Beispiel für den Einsatz eines Laser-Mikroskops, werden nicht übernommen. Ähnlich kompliziert ist das Regelwerk der GKV, wenn es um Wurzelbehandlungen geht. Auch hier werden die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Ausgeschlossen ist die Kostenübernahme unter anderem bei unklaren Erfolgsaussichten, an Backenzähnen und wenn der Zahn bereits zwei Mal eine Wurzelbehandlung erfahren hat. Dem Grunde nach leistet die GKV nur, wenn der Zahn bis an die Spitze der Wurzel behandelt werden kann. Zu bedenken ist, dass zu einer Wurzelbehandlung oftmals eine Vor- und Nachbehandlung gehört und auch dafür Kosten anfallen, die ebenfalls von der GKV nicht übernommen werden.
Insgesamt sind die Leistungen der GKV im Bereich des Zahnerhalts wenig hilfreich, sodass es durchaus sinnvoll ist, sich über eine Zahnzusatzversicherung und insbesondere über einen Zahnerhalttarif abzusichern.
Zahnerhalt: Private Absicherung durch einen Zahnerhalttarif
Zahnerhalttarife sind im Vergleich zu Zahnersatztarifen preisgünstig. Ohnehin gilt der Grundsatz Zahnerhalt kommt vor Zahnersatz. Das bedeutet, dass Sie schon sehr früh damit beginnen sollten, zahnerhaltende Maßnahmen zu forcieren, um so lange wie möglich Ihre natürlichen Zähne zu erhalten. Das gilt insbesondere für Maßnahmen im Bereich der Prophylaxe, die meistens in einem Zahnerhalttarif enthalten sind. Ohnehin geht die moderne Zahnmedizin dazu über, kranke Zähne mit neuesten technischen Methoden wieder aufzubauen anstatt sie durch künstliche Zähne zu ersetzen. Je früher Sie einen Zahnerhalttarif abschließen, umso günstiger fallen die Beitragszahlungen in der Zahnzusatzversicherung aus.