Zahnzusatzversicherung muss nicht in jedem Fall zahlen
Eine teure Zahnersatzmaßnahme steht an, schnell noch eine Zusatzversicherung abschließen. Diese Vorgehensweise geht meistens nicht auf.
Die Vertrags- und Leistungsbedingungen sind für Versicherungslaien häufig nur bedingt oder nicht zu verstehen. Das Kleingedruckte wird meist nur überflogen und das Sachverständnis reicht nicht zum Verstehen der ganzen Versicherungsklauseln aus. Wer sich gut über Zahnzusatzversicherungen informiert, wird diese Fallstricke überwinden und kann dann eine Zusatzversicherung auswählen, die im Falle eines Falles die Eigenkosten übernimmt.
Einen ersten Überblick, welche Fallstricke es bei Zahnzusatzversicherungen gibt und wie diese umgangen werden können.
Fallstrick 1: Zeitpunkt des Versicherungsabschluss
Häufig schließen Patienten eine private Zusatzversicherung für Zähne ab, nachdem der Zahnarztbesuch eine Zahnbehandlung notwendig sieht. Die Patienten bekommen die Kosten genannt und sind über den hohen Eigenanteil der Kosten schockiert. Da die gesetzliche Kasse nur noch eine Pauschale von 50 % der durchschnittlichen Kosten von Regelversorgung erstattet, bleibt ein recht hoher Anteil am Patienten hängen. Über die Leistungen der gesetzlichen Kassen, haben wir bereits im Beitrag „Was zahlen die gesetzlichen Kassen für Zahnersatz?“ berichtet.
Der Wunsch die hohen Eigenanteilkosten von einer privaten Zahnzusatzversicherung erstatten zu lassen, ist verständlich. Jedoch haben die meisten Zusatzversicherungen für Zähne eine Klausel enthalten, die für bereits vor Versicherungsabschluss geplante, angeratene oder begonnene Behandlungen keine Leistungserstattungen übernehmen.
In diesem Falle kann nur zu einem frühzeitigen Versicherungsabschluss geraten werden. Von Versicherungen, die bei bereits angeratenen und bestehenden Zahnschäden leisten, ist abzuraten. Diese Versicherungen enthalten meist hohe Leistungsbegrenzungen, die den Eigenanteil der Kosten trotz Zusatzversicherung nur sehr gering mindern.
Fallstrick 2: Angaben im Versicherungsantrag
Wer meint, er kann durch nicht ganz korrekten Angaben oder Verheimlichung von Tatsachen Versicherungsleistungen sich sichern, täuscht sich gewaltig. Zusatzversicherungen prüfen bei der Antragsstellung die Angaben und den Gesundheitszustand nur bedingt. Erst im Falle einer Leistungsinanspruchnahme prüfen die privaten Zusatzversicherungen den Sachverhalt.
Die Zusatzversicherungen dürfen Informationen von den gesetzlichen Krankenkassen anfordern sowie in die Patientenakte beim Zahnarzt einblicken. Ein Zahnarztwechsel wird von gesetzlichen Kassen registriert und dementsprechend von privaten Zahnzusatzversicherungen nachvollziehbar.
Aus diesen Gründen ist jedem Antragssteller einer Zusatzversicherung zu raten, alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Zahnarzt ist sinnvoll, dieser kann die Angaben zum Gesundheitszustand der Zähne prüfen.