Wir teilen mit Ihnen 15 Jahre Zahnzusatzversicherung Erfahrung
Seit über 15 Jahren beraten wir tagtäglich hunderte Kunden zum Thema Zahnzusatzversicherung und betreuen auch diese während der Vertragslaufzeit. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Zahnzusatzversicherung haben wir unseren Vergleichsrechner stetig weiterentwickelt, um unsere Kunden die bestmögliche Chance zu geben, selbständig die perfekte Zahnzusatzversicherung rauszufiltern. Sollte man unsicher sein, welcher Zahnversicherung die beste Zahnzusatzversicherung für einen ist, stehen für Sie unsere Mitarbeiter mit jahrzehntelanger Erfahrung über Zahnzusatzversicherungen Ihnen telefonisch zur Seite und beraten Sie ausführlich, um alle offenen Fragen zu klären und die beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
Aber was ist wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung?
Worauf sollte man achten?
1. Was möchte ich bei der Zahnarzt-Zusatzversicherung mitversichert haben?
Das ist wohl eine der wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte. Will man z. B. nur Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen versichert haben, dann können Beitrags höhere Zahn-Kompakttarife gleich ausgeschlossen werden.
Muss man für Kunststofffüllungen bei dem Zahnarzt Zuzahlungen leisten? Möchte man bei Wurzel- oder Parodontosebehandlungen auf die neusten Behandlungsmethoden einer Zahnzusatzversicherung zurückgreifen können oder reicht einem die Standardversorgung von der Krankenkasse? Will man die Prophylaxe mitversichern? Wenn ja, wie oft nutzt man diese pro Jahr und wie hoch sind die Kosten?
Gerade hier gibt es oft gravierende Unterschiede bei den Zahnzusatzversicherungen und wenn man die perfekte Abdeckung findet, kann hier ein Großteil der Beiträge refinanziert werden. Bei dieser Frage macht es evtl. auch Sinn, Rücksprache mit dem eigenen Zahnarzt zu halten, was seiner Meinung nach bei Ihnen sinnvoll ist und was nicht. Wir haben zwar die Erfahrung bei einer Zahnzusatzversicherung, jedoch müssen die gesundheitlichen Verhältnisse und der Bedarf geprüft werden.
Ist 100% Erstattungsleistung wirklich das Beste für mich?
2. In welcher Höhe möchte ich abgesichert sein?
Aus der Erfahrung heraus, kann man die Zahnzusatzversicherung in vielen verschiedenen Absicherungshöhen abschließen. Von 10 % bis 100 % Kostenübernahme ist alles möglich. Logischerweise gilt auch hier, je höher die Erstattung, desto höher werden auch die Beiträge. Wer im Fall der Fälle keine Eigenkosten tragen möchte, für den sind die Zahnzusatzversicherungen mit 100 % Absicherung die Beste, aber auch die teuerste Wahl. Vom Preisleistungsverhältnis her, sind die Zahnzusatz-Tarife mit 80 % zu empfehlen. Hier hat man gute Leistungen zu, meist sehr günstigen Beiträgen.
Was ebenso zu beachten ist, dass bei fast allen Zahnzusatzversicherungen die Erstattungshöhe immer inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Bei einer Zahnzusatzversicherung mit 80 % Erstattung, muss man immer mit rund 20 % Eigenkostenanteil vom gesamten Rechnungsbetrag tragen.
Beispiel Zahnzusatzversicherung mit 80 % Leistungsübernahme mit Zuschuss der gesetzl. Krankenkasse:
Kosten für eine Krone | 1.000 EUR |
Leistung gesetzl. Krankenversicherung | 200 EUR |
Leistung Zusatzversicherung | 600 EUR |
Eigenkosten | 200 EUR |
Zahnzusatzversicherung mit 80 % Leistungsübernahme, ohne möglichem Zuschuss der Krankenkasse:
Kosten für ein Implantat | 2.000 EUR |
Leistung gesetzl. Krankenversicherung | 0 EUR |
Leistung Zusatzversicherung | 1.600 EUR |
Eigenkosten | 400 EUR |
Jetzt oder erst später?
3. Wie sieht mein aktueller Zahnstatus aus?
Um die perfekt Zahnzusatzversicherung finden zu können, muss man zuerst seinen aktuellen Zahnstatus genau kennen. Hat man fehlende (noch nicht ersetzte) Zähne, wie viele Zahnersätze hat man schon (Kronen, Brücken, Implantate, Inlays und Prothesen), hatte man innerhalb der letzten Jahre eine Parodontosebehandlung oder sind irgendwelche Behandlungen beim Zahnarzt empfohlen worden?
Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert werden. Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen, muss meist mit einem Aufschlag bei der Zahnzusatzversicherung oder mit einer Leistungsstaffeländerung gerechnet werden, selbst wenn man diese nicht mitversichern will oder durch eine angeratene Behandlung nicht mehr mitversichern kann. Bestehen mehr Zahnlücken oder hat man größere Zahnprobleme, kann es sinnvoll sein, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu wählen. Hier kann man zwar problemlos angenommen werden, allerdings besteht kein Versicherungsschutz für die bereits fehlenden Zähne und offene Behandlungen.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, vor allem im Antrag selbst, ist es sehr, sehr wichtig, dass diese wirklich 100 % stimmig sind, denn bei Falschangaben haben alle Versicherungen das Recht den Versicherungsschutz in Form von Leistungsausschlüssen anzupassen oder gar zu kündigen. Im Zweifelsfall sollte man immer Rücksprache mit seinen Zahnärzten halten.
Was kostet mich das?
4. Wie viel kann und will ich für eine Zahnzusatzversicherung ausgeben?
Eine auch sehr wichtige Frage ist die die nach den monatlichen Kosten, wobei man zwei verschiedene Arten der Kalkulation unterscheiden muss. Einmal die Art der Lebensversicherung und die Art der Schadensversicherung.
Fast alle neuen Zahnzusatzversicherungen werden nach der Art der Schadensversicherung erstellt. Hier muss man unbedingt auf die altersbedingten Beitragsanpassungen achten. Bei manchen Tarifen erfolgt eine jährliche Anpassung, bei anderen wiederum nur alle fünf oder zehn Jahre. Nur weil ein Zahnversicherung in der jetzigen Altersgruppe die günstigste ist, muss das noch lange nicht heißen, dass dieser Tarif in den nächsten 10 Jahre immer noch vom Preis-Leistungs-Verhältnis her die günstige Zahnzusatzversicherung bleibt. Daher sollten nicht nur die Leistungen der verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden, sondern auch die altersbedingte Beitragsentwicklung.
Aktuell gibt es noch einige wenige Zahnzusatzversicherungen, meist auch Alttarife, die noch nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wurden. Diese Zahnzusatz-Tarife sehen keine altersbedingten Beitragsanpassungen vor, sind aber dafür meist um weiten teurer, da man neben den normalen altersbedingten Beiträgen auch eine Spareinlage für das steigende Alter leistet. Ein großer Nachteil bei diesen Tarifen ist, dass wenn man kündigt die zu viel gezahlten Beiträge (Spareinlagen) nicht ausbezahlt werden und auch auf keinen andern Zahntarif gutgeschrieben werden können.
Neben den altersbedingten Anpassungen kann es bei allen Tarifen, auch bei denen Zahnversicherungen mit Altersrückstellung, zu sogenannten außertariflichen Anpassungen kommen. Gerade in der Sparte Zahnzusatzversicherung muss man leider immer wieder mit diesen Erhöhungen rechnen, die meist im Vorfeld aber nicht absehbar sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber klar, dass Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung meist um einige höher und auch öfter angepasst werden als Tarife ohne Altersrückstellung.
Neben diesen vier Fragen sollte man sich auch überlegen ob man einen Zahnzusatz-Tarif mit Wartezeiten wünscht und auch die Leistungsstaffeln etwas im Auge haben, denn bei den Erstattungshöhen innerhalb der ersten Jahre gibt es mitunter enorme Unterschiede.
Warum werden viele Zahnzusatzversicherungen in den Foren so schlecht bewertet?
Den meisten Unmut ziehen Versicherungsgesellschaften auf sich, wenn Leistungen verweigert werden. Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Risikovorsorgeversicherung und leistet daher nur für Behandlungen, wenn diese erstmalig nach Versicherungsbeginn bekannt geworden sind, auch wenn einem die Werbung im Fernsehprogramm oft etwas anderes vermittelt. Oft weiß man selbst auch nicht, dass der Zahnarzt einen Zahn z. B. auf Beobachtung gesetzt hat und ist dann verwundert, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistungen für dessen Behandlung verweigert und auf eine angeratene Behandlung vor Versicherungsbeginn verweist. Daher sollte man vor Abschluss seiner Zahnzusatzversicherung im Zweifelsfall immer Rücksprache mit den Zahnärzten halten, bei denen man innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre in Behandlung war, um solche Ärgernisse zu vermeiden.
Was, wenn schon ein Behandlungsbedarf bekannt ist?
Sind bereits Zahnbehandlungen, wie Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder Füllungen angeraten, dann kann man diese leider bei keiner Versicherungsgesellschaft mehr mitversichern.
Für bereits angeratene Zahnersatzmaßnahmen gibt es nur die ERGO Versicherung und die UKV Versicherung.
Bei der ERGO Versicherung können Zahnersatzbehandlungen mitversichert werden, wenn diese schon angeraten worden sind, allerding erhält man hier keinen festen Prozentsatz für die Erstattung, sondern die Versicherung erstattet lediglich den gleichen Betrag, den Sie auch von Ihrer Krankenversicherung erhalten. Muss bei Ihnen z. B. ein Implantat eingesetzt werden, dann bekommen Sie hier keinen Zuschuss von der Krankenkasse und somit auch keinen Zuschuss von der ERGO Versicherung.
Bei der UKV Versicherung kann man Zahnersatzmaßnahmen mitversichern, wenn bis zu drei fehlende bzw. zu ziehende Zähne betroffen sind und keine weitere Behandlung angeraten wurde. Wichtig ist hier, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn die Behandlung angeraten aber noch nicht begonnen wurde. Bei der UKV Versicherung kann man sich zwischen den Zahnzusatz-Tarifen ZahnPRIVAT Premium (90 % Erstattung), ZahnPRIVAT Optimal (70 % Erstattung) und ZahnPRIVAT Kompakt (50 % Erstattung) entscheiden. Wenn Sie einen fehlenden Zahn versichern möchten, sind Sie bei der Union Krankenversicherung besten versichert.