Wie sich das Bonusheft auf die private Zahnzusatzversicherung auswirkt

Die meisten gesetzlich Versicherten wissen, dass sich regelmäßige Zahnarztbesuche, die durch ein Bonusheft dokumentiert sind, positiv auf die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung auswirkt. Konkret erhöht sich dadurch der Festzuschuss bei Zahnersatz. Was viele Versicherte jedoch oftmals nicht wissen ist, dass es auch für die private Zahnzusatzversicherung von Bedeutung ist. Wie Sie den Nachweis führen und wie Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Zahnversicherung davon profitieren, informieren Sie sich hier!

Ein Stempel Ihres Zahnarztes entscheidet über die Höhe des Festzuschusses beim Zahnersatz

Mit einem Bonusheft weisen Sie gegenüber der GKV und der privaten Zahnzusatzversicherung nach, dass Sie mindestens einmal im Jahr zu einer Kontrolluntersuchung den Zahnarzt aufsuchen. Dokumentiert wird die regelmäßige Kontrolle durch einen Stempel und eine Unterschrift. Während für Erwachsene ein Stempel pro Jahr ausreicht, müssen Kinder und Jugendlich mindestens zwei Stempel pro Jahr dokumentieren. Entscheidend ist, dass Sie das Bonusheft lückenlos führen, und zwar über mehrere Jahre.

Ihr Lohn ist beträchtlich: Waren Sie durchgängig in den vergangenen fünf Jahren nachweislich einmal jährlich beim Zahnarzt, wirkt sich das auf den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse bei Zahnersatz aus. Grundsätzlich übernimmt die GKV beim Zahnersatz einen Festzuschuss von 50 Prozent, der nach fünf Jahren eines lückenlos geführten Bonushefts auf 60 Prozent ansteigt. Mit einem Zuschuss von 65 Prozent für Zahnersatz werden Sie belohnt, wenn Sie durchgehend Kontrolluntersuchungen in den vergangenen zehn Jahren nachweisen können. Das bedeutet, dass sich die lückenlose Dokumentation der Zahnarztbesuche durch höhere Zuschüsse auszahlt, die mehrere hundert Euro wert sein können. Waren Sie beim Zahnarzt und haben lediglich vergessen, das Bonusheft stempeln zu lassen, können Sie das jederzeit nachholen. Sind Sie allerdings in einem Jahr nicht beim Zahnarzt gewesen, kann diese Lücke nicht geschlossen werden und Sie beginnen wieder mit dem ersten Jahr. 

Wie sich das Bonusheft auf die private Zahnzusatzversicherung auswirkt

Eine kontinuierlich geführte Dokumentation kann auch positive Auswirkungen auf die Leistungen der Zahnzusatzversicherung haben. Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die den von Ihnen erbrachten Kostenanteil noch einmal aufstocken, wenn der Versicherte ein Bonusheft vorweisen kann. Oftmals sind es 10 Prozent, die mehr gezahlt werden, sodass Sie je nach Zahnzusatztarif Ihren Eigenanteil auf 0 Euro senken können. Das gilt dann, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung zwischen 90 und 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstattet, wobei sich die 100 Prozent auf Versicherte mit einem lückenlos geführten Bonusheft beziehen. Ob eine Zahnzusatzversicherung den lückenlosen Nachweis in die Kostenerstattung mit einbezieht oder nicht, erfahren Sie durch einen Versicherungsvergleich oder durch aufmerksames Lesen der Tarifdetails. 

Höhere Leistungen mit Bonusheft ist ein Vorteil von vielen in der privaten Zahnzusatzversicherung

Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet Versicherten nicht nur höhere Leistungen durch einen vorbildlich geführten Nachweis. Das ist ein Kriterium, das Sie bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung berücksichtigen können. Darüber hinaus gibt es weitere Merkmale, die bei der Tarifwahl ausschlagend sind:

Baustein Zahnbehandlung: Zur Zahnbehandlung gehören unter anderem die Wurzel- und Parodontalbehandlung. Beide Behandlungen sind zahnerhaltende Maßnahmen, die deshalb im Leistungspaket einer Zahnzusatzversicherung enthalten sein sollten, da die GKV beispielsweise die Wurzelbehandlung nur bezahlt, wenn ein Zahn erhaltenswürdig ist.

Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen: Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen sind ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Zahnzusatzversicherung. Gemeint sind insbesondere Kunststofffüllungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesundheitlich unbedenklich und aufgrund ihrer Zahnfarbe ästhetisch und auch beim Öffnen des Mundes nicht sichtbar sind.

Zahnersatzleistungen: Insbesondere für Erwachsene ist der Zahnersatz in der privaten Zahnzusatzversicherung von besonderer Bedeutung, da er die meisten Kosten verursacht und die GKV lediglich einen befundbezogenen Festzuschuss zahlt. Das gilt umso mehr für Implantate, deren Kosten von der GKV nicht übernommen werden.

Prophylaxe: Auch wenn manche gesetzliche Krankenkasse mittlerweile wieder die Kosten für einzelne prophylaktische Maßnahmen trägt, profitieren Sie von umfangreicheren Maßnahmen in diesem Bereich nur mit einer Zahnzusatzversicherung.

Kieferorthopädische Maßnahmen: Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich komplett aus der Versorgung der Versicherten mit ästhetischen Maßnahmen zurückgezogen. Eine gute Absicherung in diesem Bereich erzielen Sie deshalb nur mit einer Zahnzusatzversicherung. 

Tipp zum Bonusheft

Abschließend noch ein Tipp zum Bonusheft: Ist es nicht mehr auffindbar, verlieren Sie auch die höheren Zuschüsse in der GKV und in der Zahnzusatzversicherung. Ihr Zahnarzt hat jedoch die Möglichkeit, Ihnen ein neues Bonusheft auszustellen. Anhand der Patientenakte können Ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche nachvollzogen werden, sodass es entsprechend rekonstruiert werden kann. Schwieriger wird es, wenn Sie infolge eines Umzugs oder aus anderen Gründen den Zahnarzt einmal oder mehrere Male gewechselt haben. Aber auch dann ist es nicht unmöglich, das Bonusheft wieder zu komplettieren.
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