Welche Zahnzusatzversicherungen sind für Kinder empfehlenswert?
Relativ neu auf dem Markt ist der Tarif Z90 Bonus der ARAG Versicherung. Dieser Tarif enthält vor allem im Bereich Kieferorthopädie umfangreiche Leistungen. Die ARAG erstattet bereits bei medizinisch notwendigen Behandlungen ab der KIG 1 80 % der Behandlungskosten. Ebenfalls erstattet die ARAG 80 % der Kosten bei KIG 2. Ab KIG 3 erstattet der Tarif Z90 Bonus 80 % der Mehrkosten bis maximal 1000 Euro.
Kind mit CSS versichern?
Die CSS Versicherung bietet mit dem Tarif CSS flexi einen flexibel kombinierbaren Tarif an. Für Kinder sollte auf jeden Fall der Baustein Zahnbehandlung abgeschlossen werden. Dieser enthält umfangreiche Leistungen in den Bereichen Prophylaxe und Kieferorthopädie. Als zweiter Baustein kann dann entweder der Gesundheit plus oder der Heilpraktiker abgeschlossen werden. Die Bausteine Zahnersatz basis sowie Zahnersatz top sind in jungen Jahren nur bedingt empfehlenswert, da meist noch kein Zahnersatz nötig ist. Die CSS ist eine der wenigen Versicherungen, die Wert auf eine regelmäßige sowie umfangreiche Vorsorge legt. Sie erstattet z. B. auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung beim Kind. Ebenso wird die Fissurenversiegelung erstattet. Im Bereich Kieferorthopädie übernimmt die CSS ab KIG 2 80 % der Behandlungskosten. Bei einer Einstufung in die KIG 3 – 5 werden 80 % der anfallenden Mehrkosten erstattet, bis max. 600 Euro pro Kiefer. Die CSS bietet im Moment den wohl besten Rundum-Schutz für die Kinderzähne.
Die Württembergische für Ihr Kind
Die Württembergische Versicherung bietet einen interessanten Kindertarif an. Der Tarif Kinder Plus enthält Leistungen für Kieferorthopädie und eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Der Tarif ist nur bis zum 7. Lebensjahr abschließbar. Er erstattet z. B. bis zu 100 % der entstehenden Mehrkosten bei einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Kosten einer vor- oder nachstationären Heilbehandlung. Für die Kieferorthopädie werden 80 % der Kosten erstattet. Bei der Einstufung in die KIG 1 – 2 80 % der Mehrkosten, max. 3200 Euro. Bei einer Einstufung in die KIG 3 – 5 werden 80 % bis max. 1600 Euro der Kosten erstattet.