Was muss bei einer Kündigung oder Wechsel einer Zusatzversicherung beachtet werden?
Was muss bei einer Kündigung oder Wechsel einer Zusatzversicherung beachtet werden?
In einigen Fällen ist ein Wechsel einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Leistungen von alten Verträgen können durch einen Wechsel verbessert werden. Auch Beiträge können durch einen Versicherungswechsel verringert werden. Was muss bei einem Versicherungswechsel und einer Versicherungskündigung beachtet werden?
Vertragswechsel
Bei Versicherungswechsel muss auf die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags geachtet werden. Ein neuer Vertrag kann erst nach Ablauf des Altvertrags abgeschlossen werden. Doppelversicherungen werden von deutschen Versicherungsunternehmen nicht gestattet.
Allgemein unterscheidet man bei Versicherungsverträgen zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen in der Regel drei Monate. Je nach Versicherungsunternehmen kann ein Vertrag zum Kalenderjahresende oder zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit muss auch bei Kündigungen eingehalten werden.
Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man, wenn von seitens der Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung stattfindet, dann erhalten Versicherungsnehmer ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, das bis zum Erhöhungstermin gilt. Bei diesen Fällen ist Eile angesagt, denn wie und zu welchen Konditionen eine neue Versicherung abgeschlossen werden kann, sollte vor der Kündigung geklärt sein. Auch sollte man sich hier sicher sein, dass die Versicherung die Aufnahme in den Versicherungsschutz gewährleistet. Hier müssen die Aufnahmebedingungen des neuen Versicherungsschutzes beachtet werden.
Was wird bei Kündigungen häufig übersehen?
Wer einen Versicherungsvertrag für mehrere Personen abgeschlossen hat, kann entweder den ganzen Versicherungsvertrag oder nur einzelne Personen aus dem Vertrag kündigen. Hat zum Beispiel ein Vater eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, in dem auch seine Tochter mit versichert ist, erhält der Vater von der Versicherung meist einen Versicherungsvertrag für beide Personen. Möchte der Vater nun seine Zahnzusatzversicherung wechseln, da er bei einer anderen Zusatzversicherung bessere Leistungen erhält, kann er den bestehenden Versicherungsschutz für seine Tochter weiter laufen lassen. Hier muss jedoch bei der Kündigung explizit darauf hingewiesen werden, dass nur seine Person aus dem Versicherungsvertrag gekündigt werden soll. Der Versicherungsschutz für seine Tochter soll weiter bestehen bleiben.
Sehr häufig werden in solchen Fällen der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt und alle Personen, die im Vertrag mit versichert sind, fallen unbeabsichtigt aus dem Versicherungsschutz heraus.
Wichtig bei Kündigungen
Versicherungsverträge sollten immer schriftlich gekündigt werden.
Nach der Kündigung sollte darauf geachtet werden, dass man eine Bestätigung der Kündigung erhält oder zu mindest eine Eingangsbestätigung des Kündigungsschreibens.
Wurden die Versicherungsbeiträge per Lastschrift von der Versicherung eingezogen, sollte darauf geachtet werden, dass diese ab dem Vertragsende keine Beiträge mehr eingezogen werden. Auch Überweisungen per Dauervertrag sollten rechtzeitig gelöscht werden.
Was muss bei einer Kündigung angegeben werden?
Ein Kündigungsschreiben sollte immer folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift der Versicherungsnehmers
- Anschrift des Versicherungsunternehmen
- Ort und Datum des Kündigungsschreibens
- Betreff „Kündigung Zahnzusatzversicherung“ mit Kundennummer / Vertragsnummer
- Kündigungsschreiben
- Unterschrift
Für das Kündigungsschreiben selbst kann folgender Text als Vorlage dienen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte Zahnzusatzversicherung zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung von meinem Bankkonto.
Ich bitte freundlich um eine Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen