Unisex-Tarife auch für die Zahnzusatzversicherungen
Ab dem 21.12.2012 müssen Versicherungsgesellschaften die sogenannten Unisex-Tarife anbieten.
Unisex-Tarif bedeutet, dass das Geschlecht keine Rolle bei der Berechnung des Beitrags spielen darf. Seither war es so, dass die Gesellschaften für manche Versicherungen (z. B. Pkw-, private Renten-, private Kranken-, Krankenzusatzversicherung) den Beitrag u. a. in Abhängigkeit vom Geschlecht berechnet. Dies ist laut dem Europäischen Gerichtshof diskriminierend und darf es in dieser Form nicht mehr geben.
Zum 21.12.2012 wird es also auch im Bereich der Zahnzusatzversicherungen neue Unisex-Tarife geben. Von diesen Tarifen werden zuerst die Frauen profitieren. Die Beiträge werden wohl günstiger werden, die der Männer dagegen werden höher ausfallen.
Da die Unisex-Beiträge nur Neuverträge betreffen, raten Experten den Herren, nicht auf die neuen Tarife zu warten, sondern schon bald eine geeignete Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Für Frauen sind die neuen Tarife natürlich super, da sie günstiger sind. Jedoch sollten sie bedenken, dass bei unausgeglichenem Geschlechterverhältnis (höhere Behandlungskosten, da Frauen anfälliger für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind) die Beiträge von den Gesellschaften angehoben werden müssen.
Eine Übersicht der aktuellen Top-Tarife finden Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich.