Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Einige Zahnzusatzversicherungen nehmen nur neue Versicherte auf, wenn diese einen Katalog von Gesundheitsfragen beantwortet haben. Fehlen zum Beispiel Zähne oder wurden schon welche ersetzt? Solche Fragen müssen natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die Interessenten auch ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten annehmen. Was taugen diese Policen wirklich?
Zahnzusatzversicherung: mit oder ohne Gesundheitsfrage?
Aktuell werben viele Zahnzusatzversicherungen damit, dass sie Versicherte ohne Gesundheitsfragen annehmen. Andere Versicherer führen dafür umso strengere Fragen zur Zahngesundheit durch, um die bestehenden Versicherten vor steigenden Beiträgen zu schützen und die Kostenstruktur vom Tarif stabil zu halten.
Mit diesen Gesundheitsfragen müssen Sie unter anderem rechnen:
- Anzahl fehlender Zähne, die nicht ersetzt sind?
- Wurden bereits Zähne durch einen Zahnersatz ersetzt? Falls ja, wie viele und durch welche Art des Zahnersatzes?
- Wurde Parodontose festgestellt oder wurde diesbezüglich eine Behandlung durchgeführt?
- Liegen Kiefergelenkbeschwerden vor? Wurde eine Aufbiss-Schiene angeraten oder angefertigt?
- Wurde eine zahnärztliche Behandlung begonnen, geplant oder angeraten?
- Wurde eine kieferorthopädische Behandlung begonnen, geplant oder angeraten?
- Wie lange liegt Ihr letzter Zahnarztbesuch zurück?
Was spricht für Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Für Patienten ist es besser, eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen zu wählen, wenn der genaue Gesundheitszustand der Zähne nicht angegeben werden kann. Der Grund: Beim Beantworten der Gesundheitsfragen passieren leicht Fehler, die später dem Versicherten zum Verhängnis werden kann. Denn die Versicherung kann wegen einer Falschangabe die Zahlung verweigern.
Dies passiert beispielsweise, wenn eine Behandlung vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurde. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung anrät (also plant) und dies in der Karteikarte des Patienten vermerkt, sind dieses Behandlungen dokumentiert und nicht mehr versicherbar.
Weitere Gründe für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen:
- Der Patient befindet sich mitten in einer Zahnbehandlung.
- Der Patient wurde von einer Zahnzusatzversicherung bereits abgelehnt.
- Oder die Zahngesundheit des Patienten ist nicht einwandfrei.
Bei guten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind offene Behandlungen vor Versicherungsbeginn immer ausgeschlossen; dazu gehören zum Beispiel die Münchener Verein, DFV (Deutsche Familienversicherung), R+V und die Ergo Versicherung.
Was spricht für Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen?
Andererseits besteht bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen die Gefahr, dass sich die Beiträge schon nach ein paar Jahren stark erhöhen.
Zahnzusatzversicherung mit guten Gesundheitsfragen dienen dazu, einen Kundenstamm mit möglichst gesunden Kunden aufzubauen. Dadurch verringert sich kollektiv das Risiko einer schnellen Beitragserhöhung. Ein Tarif kann dadurch auf Dauer günstig bleiben und trotzdem sehr gute Leistung bieten.
Gute Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind unter anderem:
- DFV - Zahnschutz Exklusiv
- R+V - Zahn premium
- Ergo – ZAB + ZAE + ZBB + ZBE (dito Neckermann). Auch einzelne Bausteine, wie etwa Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie, abschließbar.
- Münchener Verein - 571+572+573+574. Auch hier können einzelne Bausteine der Zahnzusatzversicherung extra abgeschlossen werden.
Sind Zahnersatz-Sofort-Tarife sinnvoll?
Fast alle Tarife übernehmen keine Kosten für laufende oder bereits angeratene Behandlungen. Wer schon an Zahnschmerzen leidet, kann lediglich einen Zahnersatz-Sofort-Tarif abschließen. Diese zahlen auch dann, wenn vor Abschluss der Zusatzversicherung Behandlungen bereits geplant waren. Allerdings empfehlen wir diese Tarife nicht, weil sie zum einen wesentlich teurer sind und zum anderen nur den doppelten Kassenzuschuss leisten.
Meist besteht der Versicherungsschutz bei diesen Zahnersatz-Sofort-Tarifen für zwei Jahre, ohne dass er gekündigt oder aufgestockt werden kann. Der Versicherungsschutz sollte nur dann verwendet werden, wenn schnell eine Erstattung benötigt wird und die Zahlung der Beiträge niedriger ausfällt, als die anfallende Erstattungssumme.
Wartezeiten: Normal sind drei bis acht Monate
Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Leistungen erst nach einer Wartezeit von circa acht Monaten. Werden diese missachtet, kann sich die Zahnzusatzversicherung weigern, die Kosten zu erstatten.
Warum wollen Versicherungen manchmal die Patientenkartei?
Jede Versicherung hat das Recht, die Patientenkartei eines Versicherten anzufordern, um den Leistungsanspruch zu überprüfen. Dafür wird der Zahnarzt nach Versicherungsabschluss von seiner gesetzlichen Schweigepflicht entbunden. Die Versicherung kontrolliert dann, ob die Zähne des Patienten zum Zeitpunkt der Antragstellung in dem Zustand waren, den er bei den Gesundheitsfragen angegeben hat. Häufig fordern Versicherer die Akte nur dann an, wenn sie kurze Zeit nach dem Versicherungsabschluss eine Leistung mit Zahnersatz in Anspruch nehmen. Es wird aber nur circa jede fünfte Patientenakte angefordert. Generell gibt es zwei Kriterien für die Anforderung:
- Sobald der Versicherungsfall schon im 1. oder 2. Versicherungsjahr, oder direkt nach Ablauf der Wartezeit eintritt.
- Wenn Summen über 1.000 € für die Behandlung notwendig werden.