Laserbehandlung in der Zahnmedizin: Vorteile und Kostenübernahme

Das Problem: Die gesetzlichen Kassen zahlen eine Laserbehandlung nur in wenigen Ausnahmefällen. Eine bessere Chance auf Kostenerstattung haben Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung. Ob die Zahnzusatzversicherung die Kosten tatsächlich trägt, hängt vom Anbieter ab.

Die Vorteile von Laserbehandlungen

Für den Einsatz von Lasern bei Zahnbehandlungen spricht die präzise Technik. Mit einem Laser arbeiten Zahnärzte exakter als mit mechanischen Geräten wie einem Bohrer. Zudem erweisen sich Laserbehandlungen als schonend, sie reduzieren zum Beispiel die Gefahr blutenden Zahnfleischs deutlich. Als weiterer Pluspunkt kommt hinzu, dass sich einige Herausforderungen nur mit einem Laser befriedigend bewältigen lassen. Dazu gehört die Desinfektion des Zahnfleisches. Diese Therapieform minimiert darüber hinaus die Schmerzen bei und nach der Behandlung.

Wie funktionieren Lasertherapien?

Laser produzieren einen gebündelten Lichtstrahl, der eine große Kraft entfaltet. Zahnärzte können Laser vielfältig verwenden, er entfernt zum Beispiel Verunreinigungen und Karies. Dieser Lasereinsatz erfolgt in kurzen Intervallen, die Geräte senden bis zu zehntausendmal in der Sekunde einen Lichtstrahl ab. Diese Taktung verhindert, dass sich eine zu große Hitze entwickelt. Zugleich profitieren Patienten, weil sich dadurch die Schmerzgefahr minimiert. Der einzelne Lichtsstrahl ist so kurz, dass Nerven ihn nicht registrieren. Zum Schutz tragen die Patienten während der Laserbehandlung eine Brille. 

Optimal bei Parodontose und Wurzelbehandlungen

Bei der Behandlung von Parodontose sind Laser ideal. Zahnärzte können zielgerichtet Bakterien abtöten und die entsprechenden Stellen reinigen. Damit tilgen sie die Ursache dieser bakteriellen Erkrankung des Zahnfleisches nachhaltig. Die Laserbehandlung fungiert als Zusatztherapie im Anschluss an die schulmedizinische Behandlung, die unumgänglich ist. Der Vorteil liegt darin, dass sich mit Lasern der Grund für die Erkrankung besser bekämpfen lässt. Die mechanische Säuberung der Taschen sowie Reinigungspräparate tilgen zwar viele Krankheitserreger, die Laserbehandlung verstärkt diesen Effekt jedoch. In der Folge sinkt das Risiko, dass sich diese Krankheit wieder ausbreitet. Die gesetzlichen Kassen betrachten das als nicht dringend erforderliche Extraleistung, deswegen verweigern sie die Kostenübernahme. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich dieses Extra leisten und haben gute Chancen, dass Sie damit einer raschen Neuerkrankung entgehen.

Dasselbe trifft auf Wurzelbehandlungen zu, bei denen Zahnärzte die Laserbehandlung ebenfalls nach dem schulmedizinischen Eingriff durchführen. Mit einem Laser desinfizieren sie die Wurzelkanäle effektiv. 

Karies: Laserbehandlung als Alternative zum Bohrer

Die meisten Angstpatienten scheuen den Zahnarzt, weil sie das Bohrgeräusch nicht ertragen können. Auch viele andere fürchten sich vor dem Bohren. Die Laserbehandlung stellt eine willkommene Alternative dar. Zahnärzte verwenden Lasertechnik als Ersatzbohrer, erschütterungsfrei tragen sie die Kariesbakterien ab. Es entstehen keine Schwingungen, die Schmerzen verursachen. Deshalb können die Ärzte häufig auf eine lokale Betäubung verzichten, was das gesamte Verfahren angenehmer gestaltet. Patienten sollten beachten: Bei fortgeschrittener Karies müssen Zahnärzte weiterhin zum Bohrer greifen. Bestenfalls lassen Sie es nicht so weit kommen: Fast jede Zahnzusatzversicherung bezahlt mindestens ein Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung, welche die Kariesgefahr erheblich verkleinert. 

Zahnzusatzversicherung: Oftmals versichert, aber vorher informieren

Eines ist gewiss: Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Laserbehandlung im Regelfall nicht, wenige Ausnahmen bestehen bei gravierenden medizinischen Gründen. Im Gegensatz dazu haben viele Zahnzusatzversicherungen Laserbehandlungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Allerdings existieren Unterschiede: Die besten Versicherer verhalten sich liberal und bezahlen diese Hightech-Lösung grundsätzlich im Rahmen der Hauptleistung.

Die meisten Versicherer machen die Kostenerstattung dagegen von der medizinischen Notwendigkeit abhängig. Diese medizinische Notwendigkeit definiert jede Zahnzusatzversicherung anders. Fragen Sie vor der Behandlung Ihre Versicherung! Damit vermeiden Sie eine böse finanzielle Überraschung. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen und reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein.

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