Eine Zahnzusatzversicherung abschließen - trotz Parodontitis
Parodontitis gehört zusammen mit Karies zu den am weitesten verbreiteten Zahnerkrankungen, deren Folge der Zahnverlust sein kann. Insoweit stellen Patienten mit einer Zahnbetterkrankung für Versicherer ein erhöhtes Kostenrisiko dar. Deshalb sind einige Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, Parodontose-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherungen zu streichen oder Antragsteller abzulehnen. Wie Sie eine Zahnzusatzversicherung finden, die dieses Risiko versichert und wie sinnvoll eine Absicherung ist, wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Was ist eine Parodontitis und wie wird sie behandelt?
Eine Parodontitis beginnt mit einer Entzündung des Zahnfleisches. Es handelt sich um eine bakterielle Erkrankung, die den Zahnhalteapparat betrifft, der den Zahn mit dem Kieferknochen verbindet. Er besteht unter anderem aus Zahnfleisch, Bindegewebe und Teilen des Kieferknochens. Auslöser einer Parodontitis ist ein mikrobieller Biofilm, zum Beispiel in Form eines Zahnbelages oder Plaque, der unterschiedliche Arten von Bakterien enthält. Sie vermehren sich und scheiden Giftstoffe und Säuren aus, die das Zahnfleisch und die Zähne angreifen, sodass schlimmstenfalls ein Zwischenraum entsteht, die sogenannte Zahnfleischtasche. Wird die Zahnfleischerkrankung nicht behandelt, erscheinen die Zähne länger, da der Zahn immer weiter aus dem Zahnfleisch heraustritt, bis er sich schließlich lockert und ausfällt. Zu den Ursachen und Risikofaktoren einer Parodontitits gehören unter anderem mangelnde Mundhygiene, Zahnstein, hormonelle Umstellungen, eine familiäre Veranlagung, Rauchen und Soffwechselerkrankungen. Mithilfe einer Parodontose-Behandlung werden die bakteriellen Zahnbeläge vollständig entfernt, sodass der Entzündungsreiz beseitigt wird.
Warum nicht jede Zahnzusatzversicherung Parodontitis versichert
Immer häufiger wollen Versicherer bei der Antragstellung nicht nur die Anzahl ersetzter oder fehlender Zähne wissen, sondern fordern auch Angaben über Zahnbetterkrankungen. Der Grund liegt in dem erhöhten finanziellen Risiko, das der Versicherer trägt, wenn Versicherungsnehmer an einer Parodontitis leiden. Schließlich besteht ein hohes Risiko für vorzeitigen Zahnverlust, der besonders kostenintensiv ist. So gibt es Versicherer, die den Antrag ohne weitere Prüfung ablehnen, wenn der Antragsteller die Frage nach einer Zahnbetterkrankung mit "ja" beantwortet hat. Andere Anbieter von Zahnzusatzversicherungen lehnen Anträge von an Parodontose Erkrankten nicht grundsätzlich ab. Stattdessen schließen sie eine Leistung für Parodontose-Behandlungen aus, der der Antragsteller mit seiner Unterschrift automatisch zustimmt. Manche Versicherer verlangen bei einer diagnostizierten Parodontitis, dass der Antragsteller einen aktuellen Untersuchungsbericht einschließlich des Parodontalstatus von seinem Zahnarzt vorlegt. Die Entscheidung für die Zustimmung oder Ablehnung des Antrags ist eine Einzelfallentscheidung, die anhand der Tiefe der Zahnfleischtaschen getroffen wird. Oftmals werden dann die Leistungen für Parodontose-Behandlungen ausgeschlossen beziehungsweise auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt.
Warum eine Zahnzusatzversicherung mit Parodontitis wichtig ist
Tatsächlich ist Parodontitis eine weit verbreitete Zahnbetterkrankung, von der nach Auskunft der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mehr als 80 Prozent der über 35-Jährigen betroffen sind. Wird sie nicht oder nicht sachgerecht behandelt, führt sie schlussendlich zu Zahnverlust. Das bedeutet, dass nicht nur Kosten für die Zahnbehandlung entstehen, sondern auch im Bereich des kostenintensiven Zahnersatzes, wenn fehlende Zähne durch Kronen, Brücken und Implantate ersetzt werden müssen. Die Kostenübernahme für eine Parodontose-Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie zahlt nur dann, wenn kein Zahnstein vorhanden ist, der Versicherte eine regelmäßige Mundhygiene nachweisen kann und die durch Parodontitis entstandene Zahntasche bereits tiefer als 3,5 Millimeter ist. Um Zahnverlust zu vermeiden, ist eine frühzeitige Parodontose-Behandlung erforderlich, die von der GKV nicht getragen wird. Diese Lücke können gesetzlich Versicherte nur durch eine Zahnzusatzversicherung schließen, die auch einen Versicherungsschutz bezüglich einer Parodontose-Behandlung vorsieht.
So finden Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Parodontitis
Trotz einer Parodontitis ist ein guter Versicherungsschutz in der Zahnzusatzversicherung möglich. Als Antragsteller sollten Sie in Erfahrung bringen, ob und wann Ihre letzte Parodontose-Behandlung war, was in der Patientenakte beim Zahnarzt vermerkt wird. Meistens werden bei der Antragstellung die vergangenen zwei bis fünf Jahre abgefragt. Erkundigen Sie sich bei einer akuten Zahnbetterkrankung, wie tief die Zahnfleischtaschen sind. Es gibt außerdem Versicherer, die keine Fragen im Antrag stellen, sodass eine Parodontose kein Antragshindernis ist, wobei laufende Behandlungen grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.
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