Die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
In Deutschland sind rund 90 % der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Alle haben Anspruch auf Leistungen, die ihre Gesundheit erhalten, verbessern und wiederherstellen. Damit dies Bestand ist, brauchen die gesetzlichen Krankenkassen einen gemeinsamen Nenner und einen Interessensvertreter.
Die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen werden in Deutschland vom GKV-Spitzenverband vertreten. Dieser Verband stellt die Rahmenbedingungen für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für rund 70 Millionen gesetzlich versicherte Deutsche auf.
Dazu berät der GKV-Spitzenverband auch das Parlament und Ministerien bei aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Er unterstützt die Krankenkassen und Landesverbände bei ihren Aufgaben und Interessenwahrnehmungen.
Was der GKV-Spitzenverband entscheidet, ist bei den GKV dann Gesetz?
Der GKV-Spitzenverband vertritt alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Er stellt die Rahmenbedingungen und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung auf. Er ist Entscheider über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Desweitern definiert er die Grundsätze zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation und macht Vorgaben für die Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene.
Natürlich ist der GKV-Spitzenverband auf Verbesserung der Versorgung kranker und pflegebedüftiger Menschen aus und kann auch solche Vorweisen. Der Verband hat in der Vergangenheit Beschlüsse für neuen Festbeträgen bei Arzneimitteln verankern können. Dazu zählen auch, dass der Verband mit Arzeimittelhersteller Listenpreis-Rabatten zu verschiedenen Wirkstoffen aushandelt. Dem Verband ist das Krankenversicherungssystem sehr wichtig und hat zur Vermeidung von Schließungen und Insolvenzen von Krankenkassen ein Frühwarnsystem eingeführt.
Der GKV-Spitzenverband lässt jedoch den Krankenkassen untereinander soviel Spielraum, dass diese sich untereinander im Wettbewerb profilieren können.
Wie ist die Organisation des GKV-Spitzenverband?
Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat an der Spitze ein hauptamtlichen Vorstand. Diesem Vorstand gehören drei Mitglieder an. Gewählt wird der Vorstand aus dem Verwaltungsrat, der wiederum aus 52 Versicherten- und Arbeitgebervertreter der AOK, Ersatzkasse, BKK, IKK, Knappschaft und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau besteht.